Vermessungswesen - Ingenieurbüro für Bauleitplanung
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung
Bauherrenberatung beginnt vor der Architektenleistung
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Sehr oft liegt der Fall vor, dass während der Lageplanerstellung zum Bauantrag unnötige und kostspielige Umplanungen erforderlich werden. Dies weil das Baurecht bei der Gebäudeplanung nicht berücksichtigt wurde. Die Überlegungen in der Vorplanungsphase einer Neubaurealisierung beginnen bereits bei der Auswahl eines geeigneten Grundstücks. Falls Sie jedoch schon einen Bauplatz besitzen, stellt sich hier natürlich die Frage, ob das gewünschte Vorhaben auf diesem Grundstück realisiert werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorliegen. Werden weitere Bestimmungen wie z.B. lokale Gaubensatzungen und Abstandsflächen nach §5 der Landesbauordnung eingehalten. Werden die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Geschossigkeit eingehalten? Bestehen Grunddienstbarkeiten? Viele weitere Fragen können schon im Vorfeld durch gezielte Beratung geklärt werden und Ihnen den Weg zum Eigenheim zielgerechter und angenehmer gestalten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin Bebauungspläne zu ändern und auf Ihr Vorhaben anzupassen. Hier erfahren Sie mehr unter der Rubrik Bauleitplanung ...