Wertermittlung
  • Bauherrenberatung, optimierte bebauungsplankonforme Bebauung eines Grundstücks  
  • Bauleitplanung, Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Patententwicklung
  • Befliegung

SVW

Thomas Weimer Dipl.-Ing. (FH)

Vermessungswesen - Ingenieurbüro für Bauleitplanung

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung



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Bauleitplanung

Wertermittlung

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Wertermittlung

Erstellung eines Wertgutachtens eines Zweifamilienhauses.


Anlass:

z.B. Erbauseinandersetzung


Grundlagen:

  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • LBO (Landesbauordnung)
  • BauNVO (Baunutzungsverordnung)
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Zulässigkeit von Bauvorhaben / Umbauten / Erweiterungen
  • Rechte an Grundstücken / Dienstbarkeiten
  • WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
  • EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • WertR (Wertermittlungsrichtlinie)
  • WertV (Wertermittlungsverfahren)
  • uvm.


Die oben aufgeführten Gesetzesgrundlagen und Verordnungen bilden in Kombination mit einer detaillierten Bauzustandsanalyse, der kontinuierlichen Marktbeobachtung und einem "Quäntchen Intuition", die idealen Voraussetzungen einer Wertermittlung, die auch am Markt angenommen wird und diesem gerecht wird.


Wohnflächenberechnung

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  • Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (z.B. als Abrechnungsgrundlage für Mehrfamilienhäuser)
  • Erstellung von Grundrissplänen (z.B. für Banken bei der Kreditbeantragung)

Schimmelgutachten

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Schimmel-Durlach

Immer mehr Mieter, Wohnungs- und Hausinhaber sehen sich mit einer Belastung durch Schimmelpilze konfrontiert.

 

Schimmelpilze entstehen dann, wenn die überall in der Luft vorhandenen Pilzsporen günstige Wachstums- bzw. Lebensbedingungen vorfinden.

Schimmelpilze wachsen überall dort, wo folgende Randbedingungen erfüllt sind:

 

  • Mehrere Stunden am Tag eine relative Luftfeuchte an der Bauteiloberfläche von über 70-80 % vorherrscht.
  • Ein Untergrund vorhanden ist, auf dem Pilze wachsen können (Substrat).
  • Eine zum Wachstum geeignete Temperatur auf der Bauteiloberfläche vorhanden ist.

 

Wie ist Schimmelpilzbildung zu vermeiden?

Ein Haus sollte den Mindestwärmeschutz einhalten. Unter Beachtung der nach DIN 4108 zu Grunde zu legenden Randbedingungen (Temperatur innen +20° C; rel. LF kleiner 50%) darf zur Vermeidung der max. rel. LF von 70-80 % die minimale Oberflächentemperatur einer innenseitigen Bauteiloberfläche an jeder Stelle ca. 15° C nicht unterschreiten. Moderne Baukonstruktionen erfüllen diese Norm. Allerdings sollte bei der Planung und Ausführung darauf geachtet werden, dass keine Schwachstellen (Kältebrücken) entstehen, welche die Oberflächentemperatur der Bauteile unter 15° C sinken lassen. Übermäßige Luftfeuchtigkeit sollte abgeführt werden. In Schlafzimmern oder in Küchen kann die relative Luftfeuchtigkeit schnell über den Grenzwert für das Schimmelpilzwachstum steigen. Hier sollte für einen schnellen Luftaustausch gesorgt. werden.


Die Streitigkeiten welche bei einem Schimmelpilzbefall auftreten drehen sich in der Regel um die folgende Frage:

"Liegt ein Baumangel vor, der eine unzulässige Oberflächentemperatur der Bauteiloberflächen hervorruft oder liegt ein unzulässiges Nutzverhalten vor, dass in der Regel durch unzureichende Lüftung und einer damit verbundenen relativ hohen Luftfeuchtigkeit begründet wird."

Dieses zu entscheiden hilft Ihnen ein Gutachter.