Bauleitplanung
  • Bauherrenberatung, optimierte bebauungsplankonforme Bebauung eines Grundstücks  
  • Bauleitplanung, Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Patententwicklung
  • Befliegung

SVW

Thomas Weimer Dipl.-Ing. (FH)

Vermessungswesen - Ingenieurbüro für Bauleitplanung 

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung



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Bebauungspläne

Arbeitsschritte bei der Bebauungsplanerstellung

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird im Wesentlichen in den §§ 1 – 4c und 8 – 10 des Baugesetzbuches (BauGB), hier §12 (VE-Plan) und §13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) geregelt.


  • Grundlagenerstellung für denAufstellungsbeschluss; Erstellung eines sw-Planes
  • Beschluss des Verwaltungsausschusses über den Aufstellungsbeschluss
  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • Erstellung der Planungsgrundlagen und des Vorentwurfes; Technischer Ausschuss (zeichnerischer Teil)
  • Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft über den Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung (Scoping) der Behörden, sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • Beschluss des Verwaltungsausschusses über den Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung (Scoping) der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frist von bis zu 8 Wochen)
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung, in der die Bürger über die Planung informiert werden und Gelegenheit haben, sich zu dieser Planung zu äußern. Der Bürger hat auch die Möglichkeit, sich den Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde anzusehen oder sich im Rathaus über die Planung zu informieren. Es besteht keine Pflicht, die betroffenen Grundstückseigentümer von dieser Bürgerversammlung zu unterrichten.
  • Erstellung der Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
  • Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes (zeichnerischer und schriftlicher Teil).
  • Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft über die Abwägung, den Entwurf des Bebauungsplanes und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
  • Beschluss des Verwaltungsausschusses über die Abwägung, den Entwurf des Bebauungsplanes und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
  • Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frist von einem Monat). Teilweise von der Kommune gefordert.
  • Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung.
  • Durchführung der öffentlichen Auslegung (Frist: 1 Monat). Es besteht keine Pflicht, die betroffenen Grundstückseigentümer von dieser öffentlichen Auslegung zu unterrichten. Der Bebauungsplan wird auf der Homepage der Gemeinde, im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern oder ihre Stellungnahme zur Niederschrift zu geben.
  • Erstellung der Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
  • Erstellung des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes. (ggf. Ergänzungen / Änderungen)
  • Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft über die Abwägung und den Satzungsentwurf des Bebauungsplanes.
  • Empfehlung des Verwaltungsausschusses über die Abwägung und den Entwurf des Bebauungsplanes.
  • Beschluss über die Abwägung und Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
  • Erstellung der Mitteilungen an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger, sofern Stellungnahmen vorgetragen worden sind. (Teilweise erforderlich)
  • Erstellung der Urschrift des Bebauungsplanes (Bürgermeister)
  • Ausfertigung des Bebauungsplanes
  • Bekanntmachung
  • Rechtswirksamkeit

Beispiele von aufgestellten Bebauungsplänen

Änderung des Bebauungsplanes "Ziegelsteigle - Äußere Kernerstraße" in Bad Wildbad nach §12 BauGB.

Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "Hohler Graben" in Ötisheim nach §13a BauGB

Änderung einer Baugrenze.

Referenzen